Der Ortsjugendbeauftragte (OJB)

ist für die Nachwuchsförderung und Ausbildung der Junghelfer/innen des OV zuständig. 

Der OJB ist verpflichtet:

  • die Junghelfer/innen in allen Angelegenheiten zu betreuen und entsprechend den Aufgaben des THW auszubilden.
  • die Ausbildungsplanung mit dem Ausbildungsbeauftragten abzusprechen. 
  • unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen das wohlverstandene Interesse des einzelnen Junghelfers zu fördern.
  • mit seinem Gesamtverhalten vorbildlich auf die Junghelfer/innen einzuwirken. 
  • Er wird durch die Führungskräfte und Helfer/ innen des OV bei der Erfüllung der Aufgaben unterstützt. 
  • Er teilt die Aufsichtspflicht über die Jugendgruppe paritätisch mit dem/r Jugendgruppenleiter/ in. 
  • Er stellt die materielle Ausstattung der Jugendgruppe und deren Wartung und Pflege sicher. 
  • Bei Einsätzen übernimmt der OJB auf Weisung eine Stabsfunktion in dem LuK-Stab OV.