Der Zugführer (ZFü) ist der Vorgesetzte aller Helfer des Technischen Zuges und den ihm unterstellten Einheiten. Gegenüber dem OB ist er für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges verantwortlich.

Der ZFü sorgt für die Ausbildung seiner Helfer gemäß den entsprechenden Vorschriften und Richtlinien. Dazu ermittelt er den Ausbildungsstand und legt den Ausbildungsbedarf fest. Er überwacht die Ausbildung der Helfer, legt Übungen an und wertet diese aus. Er wirkt bei der Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Einsatzgeräten mit.

Im Einsatz ist der ZFü für die Durchführung der übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich zuständig. Dazu setzt er sach- und fachgerecht seinen Zug ein, alarmiert diesen, sorgt für die notwendige logistische Unterstützung und hält Verbindungen zur übergeordneten Führungsstelle, der er sich grundsätzlich unterstellt sofern der Anforderer über eine Führungsstruktur verfügt.

Die Gruppenführer (GrFÜ) sind Vorgesetzte aller Helfer der entsprechenden Gruppen. Gegenüber dem ZFü sind sie für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft ihrer Gruppen verantwortlich. Sie bilden ihre Helfer gemäß den geltenden Vorschriften und Richtlinien aus. Bei der Erstellung von Dienst- und Ausbildungsplänen wirken sie aktiv mit und beraten in Fragen der Fachkunde ihrer Gruppe.

Im Einsatz stellen sie die Durchführung der übertragenen Aufgabe eigenverantwortlich sicher. Dazu leiten sie die Helfer ihrer Gruppe an und setzen sie entsprechend ihrer Ausbildung und Fähigkeiten ein. Weiterhin erkunden sie die Einsatzstelle, fassen Meldungen ab und halten Verbindung zur übergeordneten Führungsstelle.